Vier Wochen nach dem Inkrafttreten der messerfreien Zone in Stuttgart meldet die Polizei vier Verstöße. Es handelt sich bei den bis zum vergangenen Wochenende (3. bis 5. März) beschlagnahmten Messern um zwei Einhandmesser, ein Cuttermesser und ein Taschenmesser, wie die Polizei auf Anfrage mitteilte. In allen vier Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten angezeigt. Mit wärmeren Temperaturen und einer stärkeren Belebung der Innenstadt am Wochenende werde sich die Situation womöglich noch verändern.
Nach der seit Anfang Februar in der Landeshauptstadt geltenden Verordnung dürfen Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge mit einer Länge über vier Zentimeter freitags und samstags jeweils von 20.00 bis 6.00 Uhr nicht mitgeführt werden. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldbußen von mindestens 200 Euro und bis zu 10.000 Euro bei mehrmaligem Verstoß rechnen.
Auch dürfen die Messer von Polizei und kommunalem Ordnungsdienst eingezogen werden. Zuvor war nur das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern verboten. Bislang ist Stuttgart die einzige Kommune im Südwesten, die eine solche Regelung eingeführt hat.
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