Die Sprecherin sagte weiter: »Aus unserer Sicht ist Energiesparen weiterhin angesagt.« Bei dem Thema habe man von Anfang an zwischen zwei Kategorien unterschieden: Wenn die Bestrahlung der Fassade eines Monuments nur zu optischen Zwecken diente, also zur Präsentation des Gebäudes, dann wurde sie abgeschaltet. Wenn die Beleuchtung allerdings wichtig war für die Sicherheit, dann wurde sie soweit wie möglich reduziert. So ist es auch weiterhin vorgesehen. Für letzteres nannte die Sprecherin das Schloss in Mannheim sowie die Grabkapelle und das Neue Schloss in Stuttgart als Beispiele. Die Kulturdenkmäler im Südwesten sind Teil des Landesbetriebs Vermögen und Bau.
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