»Für die Stadt Ulm besteht nun Rechtsklarheit«, sagte der Erste Bürgermeister Martin Bendel laut einer Mitteilung der Stadt. »Wir respektieren selbstverständlich die Gerichtsentscheidung und werden Circus Krone den Platz für das geplante Gastspiel zur Verfügung stellen.« Die Stadt bedauere jedoch, dass die kommunale Widmungshoheit für öffentliche Einrichtungen keine ausreichende Rechtsgrundlage biete, um Vorführungen von Wildtieren zu verbieten.
Grundsätzlich vom Tisch sei das Wildtierverbot damit aber nicht, sagte eine Sprecherin der Stadt weiter. »Das Urteil des VGH ist noch keine Entscheidung in der Hauptsache, die wird weiter vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen verhandelt werden.« Damit bleibe auch das Wildtierverbot in Ulm so lange bestehen, bis dazu eine Entscheidung vorliege. »Je nachdem, wie diese ausfällt, wird die Stadt über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.«