Bereits zuvor hatte die Firma gegen den VfB geklagt. Sie fordert die Zahlung von 30 980,64 Euro für die Bereitstellung des Systems. Beide Zivilstreitigkeiten werden am 13. Mai öffentlich vor einer Spezialkammer für IT-Recht des Landgerichts Stuttgart verhandelt.
Die Mitgliederversammlung am 14. Juli war aufgrund der technischen Probleme abgebrochen worden. Die Mitglieder des Clubs hatten sich nicht in das WLAN des Stadions einloggen und daher nicht an den vorgesehenen Abstimmungen teilnehmen können.
Bei der Klage des VfB gegen die IT-Firma entscheidet das Gericht zunächst, ob dem Verein grundsätzlich Schadenersatz zusteht. Im Raum steht ein Streitwert von 480 000 Euro, den das Gericht festgesetzt hat. Sollte der VfB in dem Verfahren Recht bekommen, bedeutet das aber noch nicht automatisch, dass genau so viel Schadenersatz gezahlt werden muss. Laut Landgericht hat der VfB die Klage bereits Anfang Dezember eingereicht.