MANNHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Freitag sechs Eilanträge gegen die Schließung von Betrieben infolge des neuen Lockdowns abgelehnt. Der 1. Senat hält nach VGH-Angaben Ungleichbehandlungen von Betrieben bei diffusem Infektionsgeschehen für zulässig, weil etwa Lebensmittelläden dem Gemeinwohl dienten. Auch Abweichungen etwa für Schulen seien pädagogisch, wenn auch nicht infektionsschutzrechtlich, zu begründen.
Das Grundrecht auf Berufsfreiheit werde durch die Corona-Verordnung zwar verletzt und die Betriebe erlitten gewaltige Nachteile; doch vor dem Hintergrund der geplanten Entschädigungsleistungen des Bundes sei dies verhältnismäßig. Zu den Antragstellern gehörten ein Fitnessstudio, ein Hotel und ein Berufsmusiker. (dpa)