Das Gericht teilte die Auffassung der Stadt Stuttgart, dass die Kundgebung dort zu Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen würde. Deshalb sei die Zuweisung eines anderen Versammlungsortes gerechtfertigt. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim möglich.
Das Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen sexueller Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche kritisierte, obwohl die Demonstration vier Wochen zuvor angemeldet worden sei, wolle die Versammlungsbehörde den Protest ins Abseits drängen. Die Missbrauchsbetroffenen wollen bei ihrer Kundgebung unter anderem die Großplastik »Der Hängemattenbischof« zeigen.
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