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Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag zum Katholikentag ab

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Mittwoch einen Eilantrag von Missbrauchsbetroffenen gegen den ihnen zugewiesenen Kundgebungsort am Rande des Katholikentags abgelehnt. Die Stadt Stuttgart hatte den Gruppen für die Aktion »Religionsfreie Zone auf dem Katholikentag 2022« einen abweichenden Versammlungsort auf dem Stauffenbergplatz zugewiesen. Im Bereich des Kunstmuseums könne die Kundgebung nicht sicher durchgeführt werden. Unter anderem sei dort keine Zufahrt von Rettungsfahrzeugen gewährleistet.

Gerichtsakten
Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius
Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten.
Foto: Christian Charisius

Das Gericht teilte die Auffassung der Stadt Stuttgart, dass die Kundgebung dort zu Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen würde. Deshalb sei die Zuweisung eines anderen Versammlungsortes gerechtfertigt. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim möglich.

Das Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen sexueller Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche kritisierte, obwohl die Demonstration vier Wochen zuvor angemeldet worden sei, wolle die Versammlungsbehörde den Protest ins Abseits drängen. Die Missbrauchsbetroffenen wollen bei ihrer Kundgebung unter anderem die Großplastik »Der Hängemattenbischof« zeigen.

Katholikentag

© dpa-infocom, dpa:220525-99-432174/3