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Verteidigung plädiert in Prozess gegen jungen Raser

Ein junger Mann mietet sich einen Sportwagen, um mal so richtig Gas zu geben. Im Geschwindigkeitsrausch baut er einen Unfall - zwei Menschen sterben. Mord, sagt die Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Stuttgarters wird das bei seinem Plädoyer wohl anders sehen.

Tödlicher Sportwagenunfall Raser
Die Autowracks nach dem Zusammenprall in Stuttgart. Foto: Kohls/SDMG/dpa
Die Autowracks nach dem Zusammenprall in Stuttgart. Foto: Kohls/SDMG/dpa

STUTTGART. Im Prozess um einen Autounfall mit zwei Toten vor dem Stuttgarter Landgericht wird nach Staatsanwaltschaft und Nebenklage heute die Verteidigung ihre Sicht des Falls darstellen. Während die Anklagevertreterin den fatalen Crash als Mord einstuft und den heute 21-Jährigen zu einer sechsjährigen Jugendstrafe verurteilt sehen will, dürfte die Verteidigung bei ihrem Plädoyer dieser Forderung kaum folgen. Für sie war der Unfall keineswegs vorhersehbar. Außerdem sei sich der Autofahrer der tödlichen Folgen eines Zusammenstoßes nicht bewusst gewesen, hatte der Anwalt bereits im Lauf des Prozesses gesagt.

Der junge Mann aus Stuttgart wird beschuldigt, an einem Abend im März die Kontrolle über seinen gemieteten Sportwagen verloren und mit dem Auto einen Kleinwagen gerammt zu haben. Vor dem Unfall hatte der PS-starke Mietwagen des Deutschen der Anklage zufolge bis zu 165 Kilometer pro Stunde auf dem Tacho. Es ist die erste Mordanklage nach einem Raser-Unfall in Baden-Württemberg.

In den Trümmern des Kleinwagens waren ein 25 Jahre alter Fahrer aus Nordrhein-Westfalen und seine 22 Jahre alte Freundin ums Leben gekommen. Der Sportwagenfahrer und sein Beifahrer blieben unverletzt.

Die Anwälte des Mannes werden sich ebenso in nicht öffentlicher Sitzung äußern wie dies beim Auftritt der Staatsanwaltschaft vor einer Woche der Fall war. Denn gesetzlich dürfen Plädoyers nicht öffentlich gehalten werden, wenn die Öffentlichkeit bereits von einem Teil der Verhandlung ausgeschlossen gewesen ist. Das gilt nach Angaben des Landgerichts auch für das letzte Wort des Angeklagten. Mit einem Urteil wird am 15. November gerechnet. (dpa)