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Verteidiger scheitern mit Forderung nach Prozess-Aussetzung

Im Terrorprozess gegen die mutmaßliche Verschwörergruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht sind mehrere Verteidiger mit ihrer Forderung nach einer Aussetzung des Verfahrens gescheitert. Die Aussetzung werde abgelehnt, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen. Die Forderung nach einer Zusammenlegung der drei Prozesse in Stuttgart, Frankfurt am Main und München werde zurückgestellt.

»Reichsbürger«-Prozess um Reuß-Gruppe
Ein Justizbeamter steht im Gerichtssaal in Stuttgart-Stammheim zu Prozessbeginn. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Ein Justizbeamter steht im Gerichtssaal in Stuttgart-Stammheim zu Prozessbeginn.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Mehrere Verteidiger hatten zuvor die Aufteilung des Verfahrens auf die drei Oberlandesgerichte kritisiert und eine Aussetzung des Stuttgarter Verfahrens beantragt. Nach Worten eines Anwalts sei eine effektive Strafverteidigung nicht möglich, weil die Erkenntnisse in einem Prozess nur schwer in die anderen einließen könnten. Die Aufteilung auf drei Gerichte sei nicht praktikabel. Weitere Verteidiger schlossen sich dem Antrag an.

Eine Zusammenlegung sei im Interesse einer umfassenden Aufklärung, sagte eine Verteidigerin. Es bestehe die Gefahr, dass Zeugen in den drei unterschiedlichen Prozessen unterschiedliche Aussagen machten.

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart müssen sich seit Montag neun mutmaßliche Mitglieder der Gruppe verantworten, die deren militärischem Arm zugerechnet werden. Reuß gehört nicht dazu. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen und die sogenannte »Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens«. Einer der Angeklagten steht zudem wegen versuchten Mordes vor Gericht.

In Frankfurt sind ab dem 21. Mai die mutmaßlichen Rädelsführer, darunter Reuß, angeklagt. In München stehen ab dem 18. Juni die übrigen mutmaßlichen Mitglieder vor Gericht.

© dpa-infocom, dpa:240429-99-850096/3