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Verschwinden von 21-Jähriger: Verdächtiger bleibt in U-Haft

Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Verschwinden einer 21-Jährigen bleibt ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft. Das Landgericht Konstanz teilte mit, dass dies so lange gelte, bis das Oberlandesgericht Karlsruhe über die Beschwerde entschieden habe. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Mann nicht aus der Untersuchungshaft zu entlassen, habe die Kammer des Landgerichts am Freitag stattgegeben. Der 42-Jährige kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

Landgericht Konstanz
Der Schriftzug »Landgericht« ist am Eingangsbereich des Gerichts auf einer Glastür zu sehen. Foto: Silas Stein/DPA
Der Schriftzug »Landgericht« ist am Eingangsbereich des Gerichts auf einer Glastür zu sehen.
Foto: Silas Stein/DPA

Mehrere Monate nach dem Verschwinden der 21-Jährigen aus Eigeltingen im Landkreis Konstanz sollte der mutmaßliche Ex-Freund der Frau wieder auf freien Fuß kommen. Die zuständige Kammer des Landgerichts Konstanz sah keinen dringenden Tatverdacht, dass der Mann etwas getan habe, was zum Tod der jungen Frau geführt haben könnte, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Kammer hatte deswegen den Haftbefehl gegen den 42-Jährigen außer Vollzug gesetzt. Der Mann sitzt seit Ende Februar in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Juli Anklage gegen den Mann erhoben und ihm Nachstellen mit Todesfolge, einen Verstoß gegen das Waffengesetz und Körperverletzung vorgeworfen.

Die 21-Jährige ist seit dem 19. Februar verschwunden. Sie war von ihrer Familie vermisst gemeldet worden. Indizien hatten zu dem 42-Jährigen geführt, der laut Polizei eine Beziehung mit der jungen Frau hatte. Die Leiche der 21-Jährigen wurde trotz mehrerer Suchaktionen bisher nicht gefunden. Beamte hatten in Radolfzell am Bodensee ihr Auto entdeckt. Weitere Suchaktion in Waldstücken und Gebieten in Eigeltingen-Heudorf und Waldshut-Tiengen waren erfolglos geblieben.

Mitteilung des Gerichts

© dpa-infocom, dpa:230810-99-796597/2