Darin sei ein Fahrverbot für Euro-5-Diesel vom 1. Juli an in einer verkleinerten Umweltzone vorgesehen - vorsichtshalber. »Lässt aber die Entwicklung im April 2020 die Prognose zu, dass die Einhaltung des Grenzwerts für das Jahr 2020 gewährleistet wird, wird das zonale Verkehrsverbot nicht in Kraft treten«, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) vor Beginn des Verbots.
Seit Anfang 2019 gelten in der Landeshauptstadt zur Luftreinhaltung bereits Fahrverbote für Dieselautos der Euronorm 4 und schlechter. Die Feinstaub-Bilanz sieht im zweiten Jahr hintereinander allerdings positiv aus. Im Jahr 2018 wurde der Grenzwert zum ersten Mal in ganz Baden-Württemberg und damit auch am Stuttgarter Neckartor nur an 21 Tagen überschritten. Bis 3. Dezember 2019 waren es 22 Tage, wie das Regierungspräsidium mitteilte. Gesetzlich zulässig sind 35 Überschreitungstage.