Die Klägerin, derzeit in Elternzeit, gibt an, für den Posten nicht berücksichtigt worden zu sein, weil sie im Bewerbungsgespräch eine frühere Liebesbeziehung mit Palmer offengelegt habe. Die Stadtverwaltung widerspricht dieser Darstellung.
Die Mitarbeiterin sei unter anderem abgelehnt worden, weil sie die Stelle nicht wie ausgeschrieben in Vollzeit habe antreten wollen, erklärte die Stadtverwaltung. Das Bewerbungsverfahren sei ordnungsgemäß abgelaufen. Palmer sei selbst nicht in das Bewerbungsverfahren involviert gewesen. Die Universitätsstadt will vor dem Arbeitsgericht beantragen, die Klage in allen Punkten abzuweisen.
Palmers Mitgliedschaft bei den Grünen ruht bis Ende 2023 wegen eines Streits um Tabubrüche und Rassismusvorwürfe. Bei der Wahl Ende Oktober tritt er deshalb nicht für die Grünen, sondern als unabhängiger Kandidat an.
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