Die Kläger befürchten, dass am Ende womöglich Deutschland für die aufgenommenen Schulden geradestehen müsse. Das Geld soll den 27 EU-Staaten dabei helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür nimmt die EU-Kommission erstmals im großen Stil Geld an den Kapitalmärkten auf. Insgesamt geht es um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 - das sind inzwischen knapp 807 Milliarden Euro. Einen Teil gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Bis spätestens Ende 2058 soll das Geld zurückgezahlt sein.
Die Kläger meinen, dass der Bundestag dem nie hätte zustimmen dürfen. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet. (Az. 2 BvR 547/21 u.a.)
Eilentscheidung vom 15. April 2021
»Bündnis Bürgerwille« über die Verfassungsbeschwerde
Finanzministerium über den deutschen Aufbauplan
Rechnungshof über Risiken für den Bundeshaushalt
Infos der EU-Kommission zum Europäischen Aufbauplan
Allgemeine Infos zu Verfassungsbeschwerden
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