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Verfassungsrichter: Befragung zu Risiken des EU-Corona-Fonds

Das Bundesverfassungsgericht setzt am Mittwoch (10.00 Uhr) seine Verhandlung zum Hunderte Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds der EU fort. Am zweiten Tag soll es insbesondere um die Haftungsrisiken für den Bundeshaushalt gehen. Dazu wollen die Karlsruher Richterinnen und Richter auch Sachverständige wie den Präsidenten des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, und den früheren Wirtschaftsweisen Lars Feld befragen. Auch Vertreter des Bundesrechnungshofs sind geladen.

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck

Die Kläger befürchten, dass am Ende womöglich Deutschland für die aufgenommenen Schulden geradestehen müsse. Das Geld soll den 27 EU-Staaten dabei helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür nimmt die EU-Kommission erstmals im großen Stil Geld an den Kapitalmärkten auf. Insgesamt geht es um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 - das sind inzwischen knapp 807 Milliarden Euro. Einen Teil gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Bis spätestens Ende 2058 soll das Geld zurückgezahlt sein.

Die Kläger meinen, dass der Bundestag dem nie hätte zustimmen dürfen. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet. (Az. 2 BvR 547/21 u.a.)

Ankündigung des Gerichts

Verhandlungsgliederung

Eilentscheidung vom 15. April 2021

»Bündnis Bürgerwille« über die Verfassungsbeschwerde

Klageschrift in voller Länge

Finanzministerium über den deutschen Aufbauplan

Rechnungshof über Risiken für den Bundeshaushalt

Infos der EU-Kommission zum Europäischen Aufbauplan

Allgemeine Infos zu Verfassungsbeschwerden

© dpa-infocom, dpa:220726-99-164887/2