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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Beihilfepläne

Im Streit um die Beihilfe für die baden-württembergischen Beamten hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die geplante Einführung des sogenannten Hamburger Modells im Südwesten untersucht hat. Das der »Stuttgarter Zeitung« und den »Stuttgarter Nachrichten« vorliegende Gutachten einer Bonner Sozietät kommt zu dem Schluss, dass die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Baden-Württemberg »auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken« stößt.

Die grün-schwarze Koalition plant eine pauschalierte Beihilfe zur Krankenversicherung als Alternative zu der aufwendungsbezogenen Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die Beamten erhalten damit monatlich einen 50-prozentigen Arbeitgeberzuschuss zu den Pflichtbeiträgen, wenn sie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wählen. Der baden-württembergische Beamtenbund-Chef Kai Rosenberger warnte die Regierung gegenüber den beiden Zeitungen davor, »völlig überstürzt ein Gesetz zu verabschieden, das allem Anschein nach nicht verfassungskonform ist«.

Der PKV-Verband sieht in dem Regierungsvorhaben, das zum 1. Januar 2023 umgesetzt werden soll, »ein ideologisches Projekt, dessen Durchsetzung fast nur Verlierer hätte«, wie der PKV-Vorstandsvorsitzende Ralf Kantak den Zeitungen sagte. »Die pauschale Beihilfe ist auf Jahrzehnte hinaus viel teurer, weil dann vom ersten Tag an für den Beamten der volle GKV-Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden muss, während die klassische Beihilfe nur im konkreten Krankheitsfall gezahlt wird«, betonte er. »Dies kostet in den aktiven Jahren der Beamten deutlich weniger.«

© dpa-infocom, dpa:220427-99-65390/2