Nach der Verurteilung zu einer Jugendstrafe wegen einer Protestaktion bei einer Behörde hat ein Klimaaktivist aus dem Raum Ravensburg einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde des jungen Mannes recht und ordneten eine neue Verhandlung am Amtsgericht Augsburg an, wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichtes am Freitag erklärte.
Der damals 20 Jahre alte Klimaaktivist war im Juni 2023 zusammen mit einer weiteren Angeklagten vom Amtsgericht wegen übler Nachrede gegen Personen des politischen Lebens sowie Hausfriedensbruch verurteilt worden. Das Augsburger Landgericht bestätigte die Entscheidung später. Der 20-Jährige bekam eine dreiwöchige Arreststrafe.
Die Angeklagten hatten laut der Anklage der Staatsanwaltschaft im Oktober 2022 die Bezirksregierung von Schwaben in Augsburg besetzt und den damaligen Regierungspräsidenten als korrupt beleidigt. Hintergrund der Protestaktion war eine Genehmigung im Zusammenhang mit einer Waldrodung, die von den Aktivisten scharf kritisiert wurde.
Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass bei der Verurteilung wegen übler Nachrede aufgrund des Korruptionsvorwurfs das Recht auf Meinungsfreiheit von den Augsburger Richtern unzureichend geprüft worden sei. Die entsprechenden Urteile gegen den Klimaaktivisten wurden aufgehoben, das Amtsgericht muss nun erneut entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht betont, dass damit nicht entschieden sei, ob die Aussage über den hohen Regierungsbeamten zulässig gewesen sei. Der Tatbestand der Beleidigung sei bislang auch nicht Teil des Verfahrens gewesen. Auf den Aspekt des Hausfriedensbruchs gingen die Karlsruher Richter in der Entscheidung nicht im Detail ein.
»Klimaschutz ist kein Verbrechen«, kommentierten Klimaschützer die Entscheidung in einer Mitteilung. Nach ihren Angaben musste der verurteilte Aktivist wegen der Verfassungsgerichtsentscheidung vorzeitig aus dem Arrest entlassen werden, den er gerade absaß.
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