Die 71-jährige Frau starb vor Ort und ihr 78 Jahre alter Mann erlag Ende Juli im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die anderen beiden Radfahrer wurden schwer beziehungsweise leicht verletzt. Der 36-Jährige sitzt seitdem in der Psychiatrie. Laut Staatsanwaltschaft ist Ziel der Antragsschrift, die in diesem sogenannten Sicherungsverfahren die Anklage ersetzt, ihn dort dauerhaft unterzubringen. Ein vorläufiges Gutachten hatte zuvor ergeben, dass der Mann wegen paranoider Schizophrenie schuldunfähig ist.
Nach den ihm vorgeworfenen Taten war der 36-Jährige in den Rhein gesprungen. Die Wasserschutzpolizei rettete ihn aus dem Wasser. Gegen den Tatverdächtigen war schon 2020 in Rheinland-Pfalz wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden. Das Verfahren wurde damals wegen Schuldunfähigkeit eingestellt.
Das Landgericht Mannheim muss nun über die Zulassung der Antragsschrift entscheiden. Einen Termin für eine Verhandlung gibt es noch nicht.
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