Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag in Leipzig erklärt, die Regelungen seien unwirksam, weil die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen. Außerdem stuften die Bundesrichter verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen sowie Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge als unzulässig ein. Gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren von 360 Euro im Jahr für ein durchschnittlich großes Auto hatten die Bundesrichter allerdings keine Bedenken.
Das Urteil gilt als wegweisend für andere Kommunen, die ebenfalls Änderungen beim Anwohnerparken planen oder schon beschlossen haben. Freiburg hatte die Kosten für einen Anwohnerparkausweis Ende 2021 von zuvor 30 auf einen Basissatz von 360 Euro erhöht. Ein FDP-Stadtrat hatte dagegen geklagt.
Dedy sagte, das Urteil bedeute, dass Städte grundsätzlich die Gebühren für Bewohnerparken entsprechend erhöhen könnten. Das sei wichtig, denn Städte seien nicht in erster Linie Parkplätze. »Wer im knappen öffentlichen Raum parken will, muss auch bereit sein, dafür zu zahlen.« Das Urteil zeige auch, dass die Städte Rechtssicherheit brauchten. »Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, dass das Bundesverkehrsministerium schnell einen Entwurf für eine kommunal-freundliche Reform des Straßenverkehrsgesetzes vorlegt.«
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