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Urteil nach Morden in Mercedes-Werk

Viele der Angehörigen der beiden Opfer brechen beim Urteilsspruch in Tränen aus. Vor mehr als einem halben Jahr sind ihre Verwandten erschossen worden. Der Schütze muss nun viele Jahre hinter Gitter.

Urteil im Prozess wegen Schüssen im Mercedes-Werk erwartet
Der Angeklagte sitzt im Gerichtssaal. Foto: Marijan Murat/DPA
Der Angeklagte sitzt im Gerichtssaal.
Foto: Marijan Murat/DPA

Acht Schüsse. Vier Sekunden. Dann ist in der Sindelfinger Mercedes-Halle alles vorbei. Zwei Menschen liegen erschossen auf dem Boden, der Schütze ist nur kurz auf der Flucht, er wird schnell gefasst. Von seiner Schuld an den beiden Morden in der Produktionshalle im vergangenen Mai zeigt sich das Landgericht in Stuttgart überzeugt. Es verurteilte den damals 53 Jahre alten Mann wegen der Schüsse auf seine beiden Vorgesetzten am Dienstag zu einer lebenslangen Haft.

Außerdem stellt die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Mit diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. »Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dem Urteil ein Gefühl von Gerechtigkeit zurückgeben«, sagte der Vorsitzende Richter in Richtung der Angehörigen. »Leid und Verlust können wir Ihnen nicht nehmen.«

Fast sechs Wochen nach dem Prozessauftakt ist der Gerichtssaal beim Urteil bis auf den letzten Platz gefüllt. Die Angehörigen der Opfer sitzen angespannt als Nebenkläger auf ihren Plätzen, als der Mörder ihres Ehemanns, ihres Vaters und Bruders auf der Anklagebank Platz nimmt und regungslos den Worten des Richters folgt.

Er hatte im Prozess erklären lassen, er habe sich von seinen beiden 44 und 45 Jahre alten Vorgesetzten - türkischen Landsleuten - gemobbt und gedemütigt gefühlt. Alle drei Männer waren bei derselben Logistikfirma auf dem Werksgelände beschäftigt. »Sein Arbeitsplatz war der seidene Faden, an dem sein ganzes Leben hing«, hatte sein Anwalt verlesen. Der Richter folgte dieser Argumentation nicht, die Sorgen des Mannes hätten »in keiner Weise der Realität« entsprochen.

Vielmehr habe der Mann aus einem Motivationsbündel heraus zur Kleinkaliberwaffe in seinem Hosenbund gegriffen und in kurzer Folge immer wieder abgedrückt. Für die beiden arglosen Opfer seien die Schüsse völlig überraschend gefallen, der Mann sei »in absolutem Vernichtungswillen den beiden Getöteten gegenüber« vorgegangen und habe danach einem Kollegen gegenüber behauptet, er habe »seinen Auftrag erfüllt«.

Dabei sei der Anlass für den folgenschweren Streit in der Halle »letztlich nichtig« gewesen, ein Disput über das banale Aufladen eines Elektrowagens, sagte der Richter. Die Mobbinggedanken hätten sicher eine Rolle gespielt, wenngleich die beiden Opfer von Zeugen als höflich und hilfsbereit beschrieben wurden.

Auch könne die Angst vor einer möglichen Kündigung und vor dem erneuten Abrutschen in die Arbeitslosigkeit einen Ausschlag gegeben haben. Zumal der Angeklagte keine Aufenthaltserlaubnis besitzt, sondern nur eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Der erforderliche Reisepass wurde aber nach eigener Aussage wegen regierungskritischer Äußerungen vom türkischen Konsulat nicht verlängert. So drohte ihm bei einem Verlust des Arbeitsplatzes die Ausweisung aus Deutschland.

Der Griff zur Waffe war aus Sicht seines Anwalts »wie eine Art Blackout«, ein »Ausdruck tiefer Verzweiflung in hoher affektiver Erregung«. Dennoch entschied sich das Landgericht für das höchste Strafmaß, das nach dem deutschen Recht zur Verfügung steht, und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft und der insgesamt zwölf Nebenkläger.

Die Angehörigen hätten nun Gelegenheit, mit dem Fall abzuschließen - zumindest mit der juristischen Seite, sagte der Anwalt der beiden Familien. »Der Prozess der Trauerverarbeitung wird der Erfahrung gemäß erst jetzt einsetzen.« Die beiden Männer seien aus nichtigem Anlass ermordet worden. »Es wird um so schwerer sein, diese Trauer zu verarbeiten«, sagte er weiter.

© dpa-infocom, dpa:231218-99-342260/7