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Urteil im Stuttgarter Samuraischwert-Mord: Angeklagter schuldfähig?

Mit einem Samuraischwert tötet ein Mann im Sommer 2019 in Stuttgart seinen Ex-Mitbewohner. Im Mordprozess um die unfassbare Tat wird nun ein Urteil gesprochen. Das Gericht muss vor allem entscheiden, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist.

STUTTGART. Nach der aufsehenerregenden Attacke mit einem Samuraischwert auf offener Straße wird am heutigen Montag (14 Uhr) das Urteil im Mordprozess gegen den mutmaßlichen Täter erwartet. Die Staatsanwaltschaft plädiert für eine 13-jährige Haftstrafe und die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie, die Anwälte fordern Freispruch - und ebenfalls die Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung. Der Jordanier soll seinen früheren Mitbewohner vor etwa einem Jahr auf offener Straße umgebracht haben. Während die Beweise für die Bluttat eindeutig scheinen, bleibt das Motiv nach sämtlichen Zeugenaussagen unklar.

Im Stuttgarter Landgericht soll abschließend die Frage geklärt werden, ob der Angeklagte im Wahn gehandelt hat und damit zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war oder er zumindest vermindert Herr seiner Sinne war und eine Haftstrafe infrage kommt. Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann »mit absolutem Vernichtungswillen« getötet. Der Gutachter hatte sich mit der psychischen Beurteilung des 31-jährigen Jordaniers schwer getan und ihn als vermindert schuldfähig eingeordnet. (dpa)