Am Dienstag hatte ein psychiatrischer Gutachter ausgesagt, dass der 42-jährige Angeklagte durch Drogen zeitweise in einem »Wahn« gewesen sei, einer Psychose. Ab wann, ist jedoch unklar. Daher könnte der Angeklagte als teilweise schuldunfähig gelten.
Dem Mann, der als Führer der Gemeinschaft gilt, wird vorgeworfen, einem Mitglied seiner Gemeinschaft im Frühjahr 2023 auf verschiedene Weise Gewalt zugefügt zu haben - unter anderem durch Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Die 30-jährige Medizinstudentin, die zeitweise mit dem Angeklagten verlobt war, tritt im Prozess als Nebenklägerin auf.
Der Angeklagte soll nicht nur der 30-Jährigen, sondern mehreren Mitgliedern seiner Lebensgemeinschaft unterstellt haben, von Dämonen besessen zu sein, die ausgetrieben werden müssten. Eingesetzte Methoden waren den Aussagen zufolge Schlafentzug, Drogen und psychische Manipulation. Motiviert haben zu den mutmaßlichen Gewalttaten soll ihn die Angst um seinen eigenen Sohn.
In der Wohngemeinschaft leben nach deren Angaben ein bis zwei Dutzend Menschen. Anliegen sei, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen. Im Umfeld der Gemeinschaft soll es bereits zu mehreren Todesfällen gekommen sein, unter anderem durch Suizid und Drogen. Mehrere Personen sind bereits aus der Gemeinschaft ausgestiegen.
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