BONN. Das Landgericht Bonn hatte den 32 Jahre alten Angeklagten bereits vor einem Jahr zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil hinsichtlich des Strafmaßes auf. Im Revisionsprozess mussten die Bonner Richter nun vor allem der Frage nachgehen, ob der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana vermindert schuldfähig sein könnte. Eine Gutachterin kam zu dem Ergebnis, dass das nicht der Fall ist. (dpa)