Die Staatsanwaltschaft geht gegen ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden gegen einen Mann vor, der mehr als 500 Kilogramm Haschisch mit einem Verkaufswert von rund 1,5 Millionen Euro geschmuggelt hat. Die Anklagebehörde habe am Dienstag Revision eingelegt, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Baden-Baden mit. Damit muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil prüfen.
Das Landgericht hatte den 42-Jährigen am Freitag wegen bewaffneten Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Es blieb damit weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von elf Jahren und drei Monaten Haft. Der Anwalt des Angeklagten, der auf drei Jahre und acht Monate plädiert hatte, hatte hingegen noch am Freitag gesagt, sein Mandant nehme die Strafe an.
Das Gericht ging davon aus, dass der Mann aus Druck wegen Schulden gehandelt hatte. Zugute kam ihm auch das neue Cannabisgesetz, das die Droge zum Teil legalisiert.
Er war im Dezember mit seinem Lastwagen in eine Zollkontrolle an der Autobahn 5 bei Bühl geraten, als er neben rund 30 Paletten Kopierpapier auch zwei Paletten mit den Drogen hatte. Zudem fanden die Ermittler ein verbotenes Butterflymesser im Führerhaus. »Eine derart große Menge Rauschgift konnte bislang im Raum Baden-Baden noch niemals sichergestellt und dem illegalen Rauschgiftmarkt entzogen werden«, hieß es damals.
Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Anklage
© dpa-infocom, dpa:240618-99-442338/2