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Urteil im Doppelmord-Prozess von Hechingen erwartet

Ein Angeklagter gesteht, seine Nichte und einen Freund von ihr getötet zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren auf lebenslange Haft. Nun steht das Urteil an.

Der Angeklagte (r), spricht vor Prozessbeginn mit seinem Verteidiger Axel Kästle im Gerichtssaal. Kurz vor Weihnachten 2022 soll der Mann in Ebingen seine Nichte erdrosselt und ihre Leiche im Garten vergraben haben. Wenige Tage später soll er einen Freund von ihr erschossen haben. Foto: Stein/dpa
Der Angeklagte (r), spricht vor Prozessbeginn mit seinem Verteidiger Axel Kästle im Gerichtssaal. Kurz vor Weihnachten 2022 soll der Mann in Ebingen seine Nichte erdrosselt und ihre Leiche im Garten vergraben haben. Wenige Tage später soll er einen Freund von ihr erschossen haben.
Foto: Stein/dpa

HECHINGEN. Im Doppelmord-Prozess vor dem Landgericht Hechingen wird am Freitag (14.30 Uhr) ein Urteil erwartet. Der 53 Jahre alte Angeklagte hatte zum Beginn des Prozesses die Taten gestanden und Reue gezeigt. Er soll im Dezember 2022 erst seine 20 Jahre alte Nichte in ihrer Wohnung in Albstadt (Zollernalbkreis) erdrosselt und ihre Leiche im Garten vergraben haben. Drei Tage später soll er einen 23 Jahre alten Freund der Nichte im Zentrum von Albstadt erschossen haben.

Vorwurf: Mord mit Geiselnahme

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord in zwei Fällen und Geiselnahme vor. Gehandelt habe der Mann heimtückisch und aus niederen Beweggründen. Er sei davon überzeugt gewesen, dass die beiden ihm unter anderem Bargeld gestohlen hätten, das aus einem Hausverkauf stammte. Dafür gebe es aber keine Hinweise, man gehe eher davon aus, dass er mit einem ausschweifenden Lebensstil selbst sein Geld ausgegeben habe.

Lebenslange Haft gefordert 

Die Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung stimmten größtenteils überein. Beide plädierten auf lebenslange Haft wegen Doppelmordes. Währen des Prozesses war es nach Auskunft einer Gerichtssprecherin immer mal wieder zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen, unter anderem zwischen dem Angeklagten und dem Vater des Getöteten. (dpa)