STUTTGART. Das Urteil gegen einen damals 21 Jahre alten Autofahrer nach einem Raser-Unfall mit zwei Toten in Stuttgart bleibt bestehen. Die Eltern eines der beiden Opfer scheiterten nach Angaben des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag mit einer Revision. Das Stuttgarter Landgericht hatte den 21 Jahre alten Angeklagten im November 2019 zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm sein Führerschein für vier Jahre abgenommen. Die Richter sprachen den jungen Mann wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig. Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes.
Die Verurteilung wegen eines verbotenen »Alleinrennens« sei rechtsfehlerfrei, die Revisionen daher unbegründet, teilte das Gericht mit. Das Landgericht habe seine Überzeugung gemäß der Rechtsprechung des Senats zu hochriskantem Fahrverhalten im Straßenverkehr gebildet und seine Entscheidung ausführlich und tragfähig begründet. Mehrere Medien hatten zuvor bereits mit Verweis auf die Anwälte der Nebenkläger berichtet.
Der deutsche Autofahrer hatte im März 2019 bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern eine 22 Jahre alte Frau und ihr 25-jähriger Freund aus Nordrhein-Westfalen ums Leben kamen. Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des jungen Mannes den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho. (dpa)