DARMSTADT/TÜBINGEN. Der von Palmer im vergangenen Juli auf Facebook anlässlich einer Debatte zur Seenotrettung von Flüchtlingen geäußerte Begriff lautet »Menschenrechtsfundamentalismus«.
Dieser Ausdruck sei zynisch und zeige in erschreckender Weise, dass es in Deutschland diskutabel geworden zu sein scheine, ob ertrinkende Menschen gerettet werden sollten oder nicht, sagte Linguistik-Professorin Nina Janich, Sprecherin einer unabhängigen und sprachkritischen Jury, am Dienstag in Darmstadt. Menschenrechte seien fundamentale Rechte - sie zu verteidigen, sei mehr als eine bloße Gesinnung, die als »Fundamentalismus« diskreditiert werden könnte, heißt es in einer Mitteilung der sprachkritischen Aktion.
Palmer bezeichnete die Wahl am Dienstag als »unwissenschaftlich und ärgerlich«. Seiner Ansicht nach hat die Jury den Begriff losgelöst vom Zusammenhang bewertet, in dem er ihn benutzt habe. Er habe »Menschenrechtsfundamentalismus« nicht auf die Frage bezogen, ob man Menschen in Seenot retten solle. Die Frage sei gewesen, ob man Gerettete nach Afrika bringen dürfe oder ob sich das bereits um eine Menschenrechtsverletzung handle.
»Diese Entscheidung befördert erneut die AfD und diejenigen, die glauben, es gebe in Deutschland ein Sprechverbot«, sagte Palmer der Deutschen Presse-Agentur. Die Jury heize den Konflikt über Sprache weiter an, in dem sie drei Begriffe aus der Flüchtlingsdebatte zu »Unwörtern« ausweise.
Kritischer als Palmers Rhetorik sah die Jury nur den Begriff »Anti-Abschiebe-Industrie«, den CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt prägte. Außerdem nahm sie den Ausdruck »Ankerzentrum« aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung in die aus ihrer Sicht Top drei der unwürdigsten Wörter 2018 auf. Zum »Unwort des Jahres« wird seit 1991 jährlich ein Begriff gekürt, der gegen das »Prinzip der Menschenwürde« oder gegen »Prinzipien der Demokratie« verstößt. (dpa)