Kritik an der Haltung der Arbeitgeber übte DGB-Landeschef Kai Burmeister. »Mobiles Arbeiten in der Pandemie hat sich bewährt. Wir wissen nicht, wie das Corona-Virus mutiert. Die Infektionsgefahr kann nochmal deutlich steigen. Dann gilt es, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.« Diese würden im Herbst schon durch mögliche gravierende Folgen der Gasversorgungskrise genug belastet. Da dürften sie nicht noch Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt werden, die sich mit einfachen Mitteln vermeiden ließen.
Arbeitgeber sollen wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei soll es allerdings Ausnahmen geben. Das geht aus dem Referentenentwurf für eine Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor. Die Regelung soll zum 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Eine Homeoffice-Angebots-Pflicht war im März ausgelaufen.
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