In der Debatte um einen Verbund der Universitätskliniken Mannheim und Heidelberg haben die Häuser Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Sie gehen damit gegen die Untersagung des Verbunds durch das Bundeskartellamt vor, wie eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums mitteilte. Da das Kartellamt in Nordrhein-Westfalen sitzt, ist das Düsseldorfer Gericht zuständig.
Die Begründung für die Beschwerde werde binnen eines Monats nachgereicht, teilte die Sprecherin mit. »Die Argumente in dieser Begründung werden auf der detaillierten Analyse des 230 Seiten langen Untersagungsbeschlusses beruhen.« Diese Analyse durch die Kliniken und ihre Rechtsberater laufe noch. Es könne keine Aussage darüber getroffen werden, wie lange das Verfahren am Oberlandesgericht dauern werde. Parallel werde der Antrag auf Ministererlaubnis des Klinikverbunds beim Bundeswirtschaftsministerium vorbereitet.
Standort Mannheim macht sehr hohe Verluste
Das Land Baden-Württemberg ist Träger der Uniklinik Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin der örtlichen Universitätsklinik. Beide Seiten streben einen Klinik-Verbund an, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu erhalten. Auch darüber hinaus versprechen sie sich Vorzüge, etwa im Bereich Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region.
Nach einem monatelangen Prüfverfahren hatte das Kartellamt jedoch Ende Juli mitgeteilt, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbunds vor allem für Patientinnen und Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde.
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