Eigentlich geht es nur um zwei Patientenbetreuer im Stuttgarter Klinikskandal um krumme Geschäfte mit Kriegsversehrten aus Libyen. Doch der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Wenzler zieht am Freitag im Landgericht bei der Verkündung des ersten Urteils in dem Komplex schon eine Art Bilanz: Als Haupttäter hat das Gericht einen führenden Mitarbeiter der inzwischen aufgelösten Auslandsabteilung des städtischen Krankenhauses ausgemacht. Diese habe unstrukturiert, hemdsärmelig und chaotisch gearbeitet, sagt Wenzler. Das Verfahren habe gezeigt, »wie ungeniert und dreist mit Geldern jongliert wurde«. Am Ende steht ein Millionenschaden aufseiten des Klinikums.
Worum es geht: Opfer des libyschen Bürgerkriegs sollten in Deutschland behandelt werden, die libysche Regierung sollte die Kosten tragen. Von 2013 bis 2015 betraf das rund 370 Kriegsversehrte am Stuttgarter Klinikum. Dafür gab es einen Vertrag. Allerdings sollten dann über das Klinikum mehr Leistungen als mit der libyschen Botschaft vereinbart abgerechnet werden. Letztere berief sich jedoch auf den Vertrag und zahlte folglich nicht alle Rechnungen.
Das Vorgehen: Knapp zwei Stunden trägt Richter Wenzler in der Urteilsverkündung die Abläufe und Vergehen vor. Er wird dabei sehr detailliert. Grob gesagt wurden unter anderem überhöhte Abrechnungen beispielsweise für Operationen ausgestellt, Dokumente rückdatiert und nicht erbrachte Leistungen abgerechnet wie Einzelzimmer, die es gar nicht gab. So habe die Botschaft getäuscht werden sollen.
Teilweise lief Geld über private Konten. Obwohl davon in dem Kooperationsvertrag keine Rede ist, wurden Taschengeld, Verpflegung und Hotelkosten in Millionenhöhe für die nordafrikanischen Patienten und Angehörige auf Rechnungen gesetzt. Wenzler spricht von »sehr kreativen Zuschlägen« - und meint »kreativ« dabei nicht positiv.
Die angeklagten Deutschen wollten darüber hinaus Provisionen von bis zu zehn Prozent kassieren - ebenfalls ohne rechtliche Grundlage. Das Geld hätten sie nach Gutsherrenart ausgegeben, sagt der Richter. »Das Gucci-Täschchen scheint ja immer gut gefüllt gewesen zu sein.«
Das Urteil: Das Gericht sieht die beiden Männer auf der Anklagebank nicht als Hauptverantwortliche. Ohne das Zutun von Mitarbeitern des Klinikums wäre das alles gar nicht möglich gewesen, betont Wenzler. Dennoch hätten beide auch ihr eigenes Wohlergehen im Blick gehabt. Das Landgericht verhängt eine fünfjährige Freiheitsstrafe gegen einen 51-Jährigen. Ein 49-Jähriger erhält eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten vorwiegend wegen Beihilfe. In beiden Fällen bewertete das Gericht die lange Zeit der Ermittlungen zugunsten der Angeklagten, beim Jüngeren auch ein umfassendes Geständnis.
Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen gefordert, die Verteidiger mildere. Die Angeklagten empfänden das Urteil sicherlich als zu hart, räumt Wenzler am Ende der Verkündung ein. Aus Sicht des Gerichts sei es aber angemessen und moderat. Gegen das Urteil kann Revision beantragt werden. (Az.: 20 KLs 1901 Js 126339/16)
Komplexes Verfahren: Wie verworren die Geschäftskonstrukte mit Dutzenden Beteiligten waren, wird in der langen Urteilsverkündung nur ansatzweise deutlich. Alleine für das nun abgeschlossene Verfahren, das vor genau einem Jahr begann, tagte das Gericht 45 Mal. Die Unterlagen füllen laut Wenzler Hunderte Ordner. Allerdings hätten die Beschuldigten oft »überraschend offen und häufig unverblümt deutlich« etwa über WhatsApp kommuniziert. So habe das Gericht ein sehr klares, sehr vollständiges, sehr sicheres Bild gewonnen, sagt der Richter.
Manche Erkenntnisse daraus lassen auch Laien nur staunen: So hatte etwa den Angaben nach viel Verantwortung für die Abrechnungen auf Klinikseite bei einer Berufseinsteigerin gelegen. Die Abläufe dort bezeichnete eine Führungskraft selbst laut Wenzler als »Saustall«. Es habe kein Risikomanagement gegeben. Da zudem kaum Patienten stationär behandelt werden mussten, hätten sogar Ärzte den Verdacht geäußert, es handele sich wohl eher um Touristen, die Party machen wollten.
Fortsetzung folgt: Ein Schlussstrich unter den Klinikskandal ist mit dem Urteil aber bei weitem nicht gezogen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen zahlreiche Verdächtige, darunter ist der mutmaßliche Haupttäter aus der Auslandsabteilung. Viele Verfahren dürften also noch anstehen. Auch die beiden Verurteilten sind noch nicht durch: Gegen sie laufen Ermittlungen in anderen Fällen.
PM der Staatsanwaltschaft zur Anklage
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