Der Mann war im Mai 2019 mitten in der Nacht und auf einer Landstraße bei Sachsenheim (Kreis Ludwigsburg) mit seinem Auto von hinten in eine Gruppe am Straßenrand gefahren. Ein 21-Jähriger starb, drei andere junge Menschen erlitten schwere Verletzungen. Der Fahrer hatte sich damals allerdings nicht um sie gekümmert, sondern die Flucht ergriffen und sich erst Stunden später der Polizei gestellt.
Für den Vorwurf der versuchten Tötung sei aber entscheidend gewesen, dass der Fahrer den Eintritt eines Rettungserfolgs durch einen Notarzt für möglich gehalten habe (AZ: 4 StR 200/21), heißt es im BGH-Beschluss. Er habe »den Todeseintritt billigend in Kauf« genommen, formulierte der Senat auch in einem zuvor bereits ergangenen weiteren Beschluss in dieser Sache.
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