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Unfallfahrer bleibt nach tödlichem Crash in U-Haft

Nach dem tödlichen Sportwagenunfall in Stuttgart bleibt der Fahrer in Untersuchungshaft.

Beim Zusammenprall von zwei Autos sind in Stuttgart zwei Menschen ums Leben gekommen. Foto: Kohls/SDMG/dpa
Beim Zusammenprall von einem Sportwagen mit einem Kleinwagen sind in Stuttgart zwei Menschen ums Leben gekommen (Archivbild) Foto: Kohls/SDMG/dpa
Beim Zusammenprall von einem Sportwagen mit einem Kleinwagen sind in Stuttgart zwei Menschen ums Leben gekommen (Archivbild)
Foto: Kohls/SDMG/dpa

STUTTGART. Seine Verteidigerin hatte nach Angaben des Amtsgerichts einen Haftprüfungsantrag gestellt, diesen aber am Mittwoch zurückgenommen. Der 20-Jährige hatte Anfang März die Kontrolle über sein PS-starkes Mietauto verloren und war damit in einen Kleinwagen geprallt. Der 25-Jährige Fahrer des Kleinwagens und seine 22 Jahre alte Beifahrerin starben am Unfallort.

In der kommenden Woche erwartet die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse eines Gutachtens zur Geschwindigkeit des Sportwagens. Diese sei mitentscheidend für die Schwere einer möglichen Anklage, erklärte ein Sprecher. Aktuell werde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits kurz nach dem Unfall Anfang März erklärt, dass eine Hochstufung auf Totschlag oder sogar Mord möglich sei.

Ein vorläufiges Gutachten hatte ergeben, dass der Fahrer mit Tempo 80 bis 100 unterwegs gewesen sei. An der Unfallstelle war Tempo 50 erlaubt. (dpa)