Der Gaffer werde wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen angezeigt. Auch wegen des fehlenden Führerscheins werde der Mann belangt.
Nach dem Unfall kam es in Richtung Karlsruhe zeitweise zu einem Stau von mehr als 10 Kilometern Länge. Auch die Nebenstraßen waren vom ausweichenden Verkehr stark überlastet.
© dpa-infocom, dpa:230331-99-162758/2