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Unfall mit Fastnachtswagen: zweiter Prozess im Herbst

Mehr als zweieinhalb Jahre nach einem tödlichen Unfall mit einem Fastnachtswagen in Geislingen (Zollernalbkreis) soll der Fall im Herbst vor Gericht verhandelt werden.

Richterhammer Justitia
Foto: dpa
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BALINGEN. Der Prozess beginnt am 23. Oktober (8.30 Uhr) und soll am 25. und 26. Oktober fortgeführt werden, wie das Amtsgericht Balingen am Dienstag mitteilte (Aktenzeichen: 6 Cs 12 Js 807/16). Dem Halter und dem Fahrer des Fastnachtswagens wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Eine 32-jährige Frau war im Januar 2016 von dem zum Schiff umgebauten Anhänger gestürzt, von einem Rad überrollt und tödlich verletzt worden. An dem Wagen, der von einem Traktor gezogen wurde, hatte sich laut damaligen Polizeiangaben ein Teil der Verkleidung gelöst, wodurch die Frau den Halt verlor und stürzte.

Ein erster Prozess war im November 2017 wegen Befangenheit der Richterin geplatzt. Ihr wurde vorgeworfen, sich vorab in einem Zeitungsartikel zur Schuldfrage geäußert zu haben. Die Richterin wies den Vorwurf damals zurück und sagte, sie sei falsch zitiert worden. (pol)