Eine Zollhündin war bei dem Vorfall vor einigen Wochen auf das Paket aufmerksam geworden. Nach dem Einsatz eines mobilen Röntgengeräts entschieden die Beamten, das Paket zu öffnen. Es war innen mit Styropor und Bauschaum verstärkt worden. Gegen den Empfänger oder die Empfängerin wird aufgrund der großen Menge nun trotz Teillegalisierung ermittelt. Auch Ein-, Aus- und Durchfuhr bleibt trotz Teillegalisierung weiterhin strafbar.
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