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Umweltministerium: Nur zugelassenes Feuerwerk kaufen

Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) hat die Verbraucher aufgefordert, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu kaufen. Es solle unbedingt auf die CE-Kennzeichnung geachtet werden, teilte die Grünen-Politikerin am Dienstag in Stuttgart mit. Raketen und Böller dürfen von Donnerstag an im Handel verkauft werden.

Thekla Walker
Thekla Walker, Umweltministerin von Baden-Württemberg, spricht im Plenarsaal des Landtags von Baden-Württemberg. Foto: Christoph Schmidt
Thekla Walker, Umweltministerin von Baden-Württemberg, spricht im Plenarsaal des Landtags von Baden-Württemberg.
Foto: Christoph Schmidt

Zugleich forderte Walker zur Rücksichtnahme auf. »Wir sollten uns über die Auswirkungen im Klaren sein, die die Knallerei auf unsere Umwelt hat.« Insbesondere für Tiere mit feinem Gehör sei der Krach purer Stress.

Feuerwerk darf laut Mitteilung nur am 31. Dezember und am 1. Januar 2023 benutzt werden. In manchen Kommunen bestünden engere zeitliche Einschränkungen; in bestimmten Teilen einer Gemeinde könne das Zünden von Feuerwerk auch komplett verboten sein. Bei Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen sei das Knallen von Böllern und Abschießen von Raketen aus Lärmschutzgründen untersagt.

Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) mahnte zum vorsichtigen Umgang mit den Feuerwerkskörpern. Es würden in diesem Jahr wieder mehr Verletzte in den Krankenhäusern und Notaufnahmen erwartet, sagte er. »Viele dieser Verletzungen sind vermeidbar. Wer verantwortungsvoll mit Feuerwerk umgeht oder vielleicht sogar darauf verzichtet, hilft damit auch den Krankenhäusern und ihren Beschäftigten.«

Mitteilung

© dpa-infocom, dpa:221227-99-26421/3