In manchen Gemeinden bestehen noch engere zeitliche Einschränkungen. In bestimmten Teilen einer Gemeinde kann das Abbrennen von Feuerwerk auch komplett verboten sein. Bei Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist das Zünden von Böllern und Raketen aus Lärmschutzgründen verboten. Außerdem sind Silvesterfeuerwerke in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern oder Holzlagern zum Schutz vor Bränden verboten.