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Umsturz geplant: Bundesanwaltschaft klagt »Reichsbürger« an

Die Razzia kurz nach dem Nikolaustag 2022 war ein Paukenschlag: »Reichsbürger« sollen einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland geplant haben. Soldaten und eine Ex-AfD-Abgeordnete sind unter den Verdächtigen.

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/DPA
Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid/DPA

Mehr als ein Jahr nach der groß angelegten Anti-Terror-Razzia gegen sogenannte Reichsbürger hat die Bundesanwaltschaft mehrere Anklagen auf den Weg gebracht. Wie die Behörde am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, geht es um 27 Verdächtige. Sie wirft diesen unter anderem Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Die Verfahren sollen vor den Oberlandesgerichten in Frankfurt am Main, München und Stuttgart geführt werden. Diese müssen entscheiden, ob sie die Anklage zulassen und einen Prozess ansetzen.

Am 7. Dezember vergangenen Jahres hatte die Bundesanwaltschaft in mehreren Bundesländern, Österreich und Italien 25 Frauen und Männer festnehmen lassen. Darunter waren die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann sowie ein Soldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr. Als einer der Rädelsführer gilt der Unternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß. Neben deutschen Staatsbürgern befindet sich laut Bundesanwaltschaft unter den Angeklagten auch eine Russin, welche als mutmaßliche Unterstützerin geführt wird.

Der Kreis der Verdächtigen ist weitaus größer und wächst im Zuge der Ermittlungen stetig. Viele von ihnen sitzen in Untersuchungshaft.

Das OLG Frankfurt bestätigte am Dienstag, dass die Anklageschrift gegen neun mutmaßliche Mitglieder - darunter auch Malsack-Winkemann und Heinrich XIII. Prinz Reuß - und eine mutmaßliche Unterstützerin eingegangen ist. In einem üblicherweise einige Monate dauernden Zwischenverfahren soll den Angeschuldigten zunächst die Möglichkeit gegeben werden, sich zu den Vorwürfen zu äußern, hieß es. Bestehe danach der hinreichende Verdacht einer Straftat, werde die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Ähnlich äußerten sich auch das OLG München und das OLG Stutgart, in den betreffenden Anklageschriften ging es um acht und neun Beschuldigte.

Wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mitteilte, werden in Frankfurt vor allem die vermutlichen Rädelsführer angeklagt, in Stuttgart der militärische Arm und in München die übrigen mutmaßlichen Mitglieder.

Die Beschuldigten sollen vorgehabt haben, das politische System in Deutschland zu stürzen. Sie hätten bewusst Tote in Kauf genommen. Strukturen für eine eigene Staatsordnung hätten sie in Grundzügen schon ausgearbeitet, hatten die Ermittler damals erklärt. Als Staatsoberhaupt hätte Heinrich XIII. Prinz Reuß fungieren sollen. Auch Ressorts seien schon verteilt gewesen: So hätte die ehemalige Richterin Malsack-Winkemann für Justiz zuständig sein sollen.

Zentrales Gremium der Gruppe sei ein »Rat«. Mit den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs hätte eine Übergangsregierung die neue staatliche Ordnung in Deutschland verhandeln sollen. »Zentraler Ansprechpartner für diese Verhandlungen ist aus Sicht der Vereinigung derzeit ausschließlich die Russische Föderation.«

Ein »militärischer Arm« sollte den demokratischen Rechtsstaat auch auf Ebene der Gemeinden, Kreise und Kommunen »beseitigen«, hieß es. Für den Umsturz seien gezielt Soldaten und Polizisten angesprochen worden, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Ein weiterer Plan war den Ermittlungen zufolge, mit einer kleinen bewaffneten Gruppe gewaltsam in den Deutschen Bundestag einzudringen.

Die Generalbundesanwaltschaft gab an, dass die Beschuldigten bereits große Mengen an Geld und Waffen gesammelt hatten, um ihre Ziele gewaltsam durchzusetzen. Neben Geldmitteln im Umfang von 500.000 Euro seien »insgesamt rund 380 Schusswaffen, beinahe 350 Hieb- und Stichwaffen und fast 500 weiteren Waffen- sowie mindestens 148.000 Munitionsteilen« gehortet worden. Hinzu kam demnach weitere militärische Ausrüstung wie Helme und schutzsichere Westen.

Dieses Waffenarsenal sollte der Mitteilung zufolge nicht nur zur Einschüchterung dienen. Es sei den Beteiligten bewusst gewesen, »dass die geplante Machtübernahme mit der Tötung von Menschen verbunden wäre«, hieß es. Teil der Pläne waren demnach auch »Feindeslisten« von Funktionsträgern auf Bundes-, Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene.

Mitglieder und Interessenten mussten laut der Karlsruher Behörde eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen. »Verstöße dagegen sollten als Hochverrat mit der Todesstrafe geahndet werden«, hieß es.

Mitteilung zu Festnahmen

Verfassungsschutz über Reichsbürgerszene

1. Mitteilung zu Anklage

2. Mitteilung zu Anklage

© dpa-infocom, dpa:231212-99-269820/9