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Umstrittene Spende: Ex-EWE-Chef wegen Untreue verurteilt

Die Spende ging an eine wohltätige Stiftung von Wladimir Klitschko und die Zusage war gut gemeint. Doch der EWE-Chef überschritt seine Kompetenz, missachtete Firmenregeln und machte sich der schweren Untreue schuldig, befand ein Gericht.

Untreue-Prozess gegen Ex-EWE-Chef Brückmann
Matthias Brückmann, Ex-Vorstandsvorsitzender von EWE, sitzt im Landgericht Oldenburg. Foto: Hauke-Christian Dittrich
Matthias Brückmann, Ex-Vorstandsvorsitzender von EWE, sitzt im Landgericht Oldenburg.
Foto: Hauke-Christian Dittrich

Rund fünf Jahre nach seinem Rauswurf beim Energieversorger EWE hat den damaligen Vorstandschef Matthias Brückmann eine umstrittene Spende auch strafrechtlich eingeholt. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn am Freitag wegen Untreue sowie besonders schwerer Untreue zu einer Haftstrafe von zehn Monaten. Die Strafe wurde am Freitag zur Bewährung ausgesetzt.

Zudem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro zugunsten bedürftiger Kinder verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Brückmanns Verteidiger kündigte Rechtsmittel an: »Wir werden Revision einlegen und das Urteil durch den Bundesgerichtshof überprüfen lassen.« (2 KLs 940 Js 9543/17 (99/19)

Brückmann verstieß nach Auffassung des Gerichtes 2016 mit einer Spende von 253 000 Euro an eine soziale Stiftung des Ex-Boxweltmeisters Wladimir Klitschko wissentlich und durchgängig gegen interne Spendenregeln des EWE-Konzerns. Ihm wurde auch ein zweiter Fall zur Last gelegt, bei dem er Gäste auf Kosten des Konzerns eingeladen hatte. Ein zweiter Angeklagter, ein aktives EWE-Vorstandsmitglied, wurde dagegen von allen Vorwürfen der Untreue freigesprochen.

Brückmann (60) habe seine Vorstandskompetenz missbraucht, begründete Richter Christian Weigmann das Urteil der Strafkammer. Er habe die Spendenzusage »auf Teufel komm raus« und gegen jeden Gegenwind bei EWE durchdrücken wollen und dem Umgang mit der Spende verschleiert. Dabei sei es ihm darum gegangen, sein Ansehen nicht zu beschädigen. Auch habe er bis zum heutigen Tage seine Ankündigung auf Rückzahlung der Spende nicht wahr gemacht.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe. Doch mit der Verurteilung droht Brückmann der Verlust seines jetzigen Jobs als Geschäftsführer eines kleineren Unternehmens im Raum Mannheim. Sein Arbeitgeber habe dies für den Fall einer Verurteilung angekündigt, sagte Brückmanns Verteidiger Alfred Dierlamm.

Er hatte für seinen Mandanten auf Freispruch oder im Falle einer Verurteilung höchstens auf eine Geldstrafe unter Vorbehalt plädiert. Brückmann selbst verzichtete am Freitag auf ein letztes Wort. Zum Prozessauftakt hatte er die Zusage der Spende eingeräumt und betont: »Das war mein größter politischer Fehler« in bis dahin 15 Jahren Arbeit als Vorstand in Aktiengesellschaften.

Auch EWE-Aufsichtsratschef Bernhard Bramlage reagierte am Freitag: »In dem Urteilsspruch der Strafkammer sieht der EWE-Aufsichtsrat eine Bestätigung seiner eigenen Bewertung der Vorfälle und den daraus gezogenen Konsequenzen. Der Urteilsspruch steht zudem im Einklang mit dem kürzlich ergangenen Urteil des Zivilgerichts, denn in beiden Verfahren ist der Vorwurf der Untreue zu Lasten des Unternehmens bestätigt worden.«

Der EWE-Aufsichtsrat hatte Brückmann, der vor seinem Wechsel nach Oldenburg Vertriebsvorstand beim Unternehmen Mannheimer MVV Energie war, im Februar 2017 fristlos entlassen. Als Hauptgrund gilt die Spende. Im März war Brückmann mit einer Zivilklage gegen EWE vor dem Landgericht Oldenburg weitgehend gescheitert.

Die 15. Zivilkammer entschied in dem Verfahren zwar, dass Brückmann rechtmäßig aus der Zeit seiner Beschäftigung noch Tantiemen von EWE in Höhe von 50.000 Euro erhalten muss. Im Übrigen wies das Gericht die Klage aber ab. So muss Brückmann aufgrund einer Widerklage von EWE 69.455 Euro nebst Zinsen an das Unternehmen zahlen. Brückmann hatte Ansprüche von über einer Million Euro geltend gemacht.

© dpa-infocom, dpa:220331-99-748754/9