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Umgang mit Zwangsgeld wegen mieser Luft offen

Wie die grün-schwarze Landesregierung mit dem gerichtlich festgesetzten Zwangsgeld wegen mieser Luft im Stuttgarter Talkessel umgeht, ist nach wie vor offen.

Verkehr am Stuttgarter Neckartor
Autos fahren am Neckartor in der Stuttgarter Innenstadt an einer Messstation für Feinstaub vorbei. Foto: Christoph Schmidt/Archiv
Autos fahren am Neckartor in der Stuttgarter Innenstadt an einer Messstation für Feinstaub vorbei. Foto: Christoph Schmidt/Archiv

STUTTGART. Am Montag kam nach Auskunft des Staatsministeriums zwar eine interministerielle Arbeitsgruppe zusammen. Sie traf aber noch keine Entscheidung. »Es wird zu diesem Thema weitere Beratungen geben«, sagte ein Regierungssprecher.

Das Land Baden-Württemberg hatte 2016 zwei Anwohnern der stark mit Schadstoffen belasteten Kreuzung »Am Neckartor« in einem Vergleich zugesagt, den Verkehr dort an Tagen mit hoher Luftbelastung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart setzte ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro fest, weil - so die Begründung - das Land nichts zur Umsetzung des Vergleichs unternehme.

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte am Freitag dafür plädiert, die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren. Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) hatte entgegnet, er sehe nicht, warum man von vornherein auf Rechtsmittel verzichten sollte. (dpa)