Das Erzbistum Freiburg will das Arbeitsrecht für trans- und homosexuelle Menschen damit nicht grundsätzlich ändern: Es handle sich um eine Einzelfallentscheidung. »Herr Schenkel hat trotz oder gerade wegen seiner persönlichen Situation eine tiefe Identifikation mit der katholischen Kirche und einen persönlichen Zugang zum Glauben gezeigt. Die Erzdiözese Freiburg ist überzeugt, dass Herr Schenkel ein auch persönlich überzeugender, authentischer Religionslehrer sein wird«, hieß es in einer Stellungnahme.
Schenkel kann somit an einer staatlichen Schule katholische Religionslehre unterrichten. »Dass die Unterrichtserlaubnis unbefristet ist, bedeutet Sicherheit und Verbindlichkeit für Herrn Schenkel«, so das Bistum. Wer in der Region an einer staatlichen Schule katholische Religion unterrichten will, benötigt dafür die Erlaubnis der Erzdiözese.
Theo Schenkel begrüßte die Entscheidung als Zeichen, dass Menschen wie er die Kirche verändern könnten und dass auch die Kirche Mut beweisen könne. »An und für sich bin ich natürlich erst einmal erleichtert, dass ich in Zukunft unterrichten darf«, sagte er der dpa. Auch dürfe er seine Verlobte nun heiraten. Problematisch sei allerdings, dass es eine Einzelfallentscheidung sei und andere sich nicht auf die Regelung verlassen könnten. Es brauche eine klare Grundlage und nicht noch mehr Sonderwege. »Das Zeichen ist auf jeden Fall positiv, aber das Ziel, die Diskriminierung queerer Menschen in der katholischen Kirche und im speziellen im Arbeitsrecht abzubauen, ist weiterhin noch nicht erreicht.« Er hofft, dass die katholische Kirche queere gläubige Menschen wie ihn irgendwann voll anerkennen. Eine Arbeitsgruppe der deutschen Bischöfe überarbeitet derzeit das Arbeitsrecht.
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