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Toter Kater in Fangeisen: Freispruch

2021 starb ein Kater qualvoll in einem Fangeisen auf einem Nachbargrundstück – nun hat das Amtsgericht Heilbronn den angeklagten Nachbarn freigesprochen. Die Richterin sagte am Dienstag, sie sei nicht ausreichend davon überzeugt, dass der Mann die Falle gestellt habe. Es sei zwar möglich, doch das reiche nicht für eine Verurteilung. Denn im Fall stünden Aussage gegen Aussage, sagte die Richterin. Am Dienstag waren unter anderem die benachbarten Besitzer des Katers namens Emil als Zeugen vor Gericht befragt worden. Deren Aussage sei genauso glaubwürdig wie die des Mannes.

Silhouette einer Katze
Die Silhouette einer Katze, die über einen Weidenzaun klettert, zeichnet sich bei Sonnenaufgang vor dem Morgenhimmel ab. Foto: Julian Stratenschulte
Die Silhouette einer Katze, die über einen Weidenzaun klettert, zeichnet sich bei Sonnenaufgang vor dem Morgenhimmel ab.
Foto: Julian Stratenschulte

Mit dem Urteil schloss sich die Richterin der Verteidigung an, die auf Freispruch plädiert hatte. Der Staatsanwalt hatte am Dienstag gefordert, den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro zu verurteilen. Er war überzeugt davon, dass der Mann die Falle aufgestellt hatte.

Entscheidend für das Urteil sei auch gewesen, dass der freigesprochene Jäger am Tag nach dem Vorfall in den Urlaub gefahren war. Da die Falle auch für Menschen lebensgefährlich gewesen sei, konnte sich die Richterin nicht vorstellen, dass ein Jäger so verantwortungslos handele.

Weil der Mann gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam es zur Verhandlung. Wer die Falle aufgestellt hatte, bleibt also weiterhin unklar. Aber: »Der nachbarschaftliche Frieden ist zerstört«, sagten die Nachbarn. Mehrere Male mussten die Besitzer des Katers während der Verhandlung am Dienstag mit den Tränen kämpfen.

© dpa-infocom, dpa:230522-99-786138/3