Mit dem Urteil schloss sich die Richterin der Verteidigung an, die auf Freispruch plädiert hatte. Der Staatsanwalt hatte am Dienstag gefordert, den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro zu verurteilen. Er war überzeugt davon, dass der Mann die Falle aufgestellt hatte.
Entscheidend für das Urteil sei auch gewesen, dass der freigesprochene Jäger am Tag nach dem Vorfall in den Urlaub gefahren war. Da die Falle auch für Menschen lebensgefährlich gewesen sei, konnte sich die Richterin nicht vorstellen, dass ein Jäger so verantwortungslos handele.
Weil der Mann gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam es zur Verhandlung. Wer die Falle aufgestellt hatte, bleibt also weiterhin unklar. Aber: »Der nachbarschaftliche Frieden ist zerstört«, sagten die Nachbarn. Mehrere Male mussten die Besitzer des Katers während der Verhandlung am Dienstag mit den Tränen kämpfen.
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