MANNHEIM. Fliegenkot, fehlende Seife oder aufgesprungene Fliesen in Bäckereien und Discountern - Hygienemängel wie diese sind in Lebensmittelkontrollberichten jener Unternehmen enthalten, die sich vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gegen deren Herausgabe wehren. Dort sind nach Gerichtsangaben sieben Beschwerden von Bäckereien und Discountern gegen die Behörden - meist Landratsämter - anhängig, die diese Berichte auskunftssuchenden Bürgern übergeben wollten. Die Lebensmittel-Unternehmen wollen im Eilverfahren verhindern, dass ihre Berichte an Dritte weitergegeben werden. Sie befürchten, an den Internet-Pranger gestellt zu werden und weniger Umsatz zu erzielen.
Der VGH ist zweite und letzte Instanz in Baden-Württemberg. Die Mannheimer Richter sind nach eigenen Angaben bundesweit die nach dem Oberverwaltungsgericht Hamburg die zweiten, die über die umstrittene Erteilung von Auskünften letztinstanzlich entscheiden werden. Nach Auskunft von Gerichtssprecher Manfred Frank soll dies noch vor Weihnachten passieren. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgesehen. In Hamburg hatten die Richter Bedenken gegen die Veröffentlichung angemeldet und dem Eilantrag stattgegeben. (dpa)