Dem deutschen Fiskus sind laut Anklage dadurch Steuereinnahmen von mehr als einer Million Euro entgangen, hatte das Amtsgericht mitgeteilt. In Frankreich entstand demzufolge ein Steuerschaden von mindestens 3,3 Millionen Euro. Konkret geht es um drei Schmuggelaktionen zwischen Juli 2017 und November 2018. Da einer der Männer seinerzeit erst 19 Jahre alt war, werde der gesamte Fall vor dem Jugendschöffengericht verhandelt, teilte ein Gerichtssprecher weiter mit.
Den Angaben zufolge wird mit Einlassungen der Angeklagten, darunter ein Zolloberinspektor, frühestens am zweiten Verhandlungstag gerechnet. Insgesamt sind drei Verhandlungstage anberaumt. Ein Urteil könnte demnach am 20. September fallen (Az.: 42 Ls 33 Js 15617/18).
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