Logo
Aktuell Land

Tod eines Kleinkindes: BGH hebt Landgerichtsurteil auf

Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen: Ein Mann misshandelt im Ostalbkreis über Monate ein Kleinkind, es stirbt im Krankenhaus. Er wird wegen Totschlags verurteilt. Die Anklage fordert Mord. Ihre Revision beim BGH hat Erfolg.

Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/DPA
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck/DPA

Über Monate wird ein kleiner Junge aus dem Ostalbkreis misshandelt - er stirbt schließlich im Alter von 23 Monaten an zahlreichen inneren Verletzungen im Krankenhaus. Der Täter, der Lebensgefährte der Mutter des Kindes, wurde am 18. Mai 2022 vom Landgericht Ellwangen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung auf Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung des Angeklagten aus dem bayerischen Landkreis Ansbach wegen Mordes und lebenslange Haft gefordert. Das Landgericht hatte aber keine Mordmerkmale gesehen. Das hält aus Sicht des BGH mit der Begründung sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand. Die höchsten deutschen Strafrichter vermissten eine Gesamtbetrachtung, die auch frühere Misshandlungen einschließt.

Der BGH verwies darauf, dass der angeklagte Deutsche nach den Feststellungen des Gerichts das ihm anvertraute Kleinkind Wochen zuvor regelmäßig malträtiert habe. »Er hatte diesem damit nicht nur wiederholt Schmerzen und Verletzungen zugefügt, sondern auch die Misshandlungen in ihrer Intensität beträchtlich gesteigert.« Die Strafkammer hätte die Gleichgültigkeit gegenüber dem Kind über einen verhältnismäßig langen Zeitraum zum tödlichen Tritt in Bezug setzen und erörtern müssen.

Es sei nicht auszuschließen, dass die umfassende Würdigung der Tatumstände das Landgericht zu einer anderen Entscheidung geführt hätte, so der BGH. Der Rechtsfehler nötige zur Aufhebung des Schuldspruchs. Der neue Tatrichter müsse die Frage niedriger Beweggründe nochmals umfassend prüfen (1 StR 399/22 - Urteil vom 14. Juni 2023).

Gerichtsmediziner hatten auf dem Körper des kleinen Jungen aus Bopfingen zahlreiche Verletzungen und Bisswunden entdeckt, die der Angeklagte dem Kind im September und Oktober 2021 zugefügt haben soll. Ein Gutachten belegte, dass die Bisse vom Angeklagten stammten. Tödlich war letztlich ein Tritt in den Bauch zwei Tage vor dem Tod des Kindes am 21. Oktober 2021.

Die beiden Verteidigerinnen des Mannes hielten nicht alle der Vorwürfe für nachweisbar und hatten auf eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und eine Haftstrafe von zwei Jahren plädiert. Die Revision des bei der Verurteilung 33-Jährigen wurde vom BGH aber verworfen.

BGH-Urteil

© dpa-infocom, dpa:231020-99-637610/4