Die Betreiberfirma der Anlage ließ über einen Anwalt mitteilen, einer der beiden auf den Aufnahmen zu sehenden Mitarbeiter habe den Betrieb bereits verlassen. Kaninchen dürften dort nur ausnahmsweise nach anerkannten Regeln notgetötet werden, wenn eine Behandlung durch einen Tierarzt keinen Erfolg verspreche und das Leiden des Tieres ohne sofortiges Handeln erheblich verlängert werde.
Die Anlage werde zudem regelmäßig vom Veterinäramt kontrolliert, das »zu keinem Zeitpunkt Anlass zu einer förmlichen Beanstandung« gehabt habe. Bei einem so großen Betrieb lasse sich zwar nicht ausschließen, dass verletzte oder tote Tiere gerade nachts und am Wochenende »nicht so zeitnah« wie tagsüber und an Wochentagen gefunden werden. Der Betrieb verbessere die Abläufe aber ständig. Die Mindestgröße der Käfige entspreche zudem den gesetzlichen Vorgaben.
Das zuständige Landratsamt teilte mit, dass der Betrieb Mängel behoben habe, wenn Kontrolleure des Veterinäramts solche festgestellt hätten - zum Beispiel das Fehlen von Nachweisen für die tierärztliche Behandlung einzelner Tiere. Die auf den veröffentlichten Aufnahmen gezeigten Situationen stimmten aber »nicht mit dem Eindruck« der Kontrolleure überein. Das gezeigte Verhalten verurteile die Behörde »aufs Schärfste«.
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