Die Anwohner meinen, dass das Tierkrematorium nicht in ihr Gebiet passe. Vor Gericht argumentierten sie außerdem, dass eine solche Anlage rücksichtslos sei wegen der Abgase und des Lärms. Im Jahr 2020 hatte das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises den Betrieb des Krematoriums genehmigt. Das Landratsamt könnte gegen das Urteil noch in die nächste Instanz gehen.
© dpa-infocom, dpa:221012-99-101465/2