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Testpflicht an Schulen mit gefährdeten Kindern bleibt

Einige Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg müssen sich auch nach den Osterferien auf das Coronavirus testen lassen. An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperlich-motorische Entwicklung sollen die Tests bis zu den Sommerferien fortgesetzt werden, teilte das Kultusministerium am Mittwoch mit. Viele Schülerinnen und Schüler in diesen Einrichtungen hätten ein erhöhtes Risiko, bei einer Infektion mit dem Coronavirus schwer zu erkranken.

Coronatest an einer Schule
Ein Schüler macht vor der ersten Stunde an einer Schule einen Corona-Schnelltest. Foto: Sebastian Gollnow
Ein Schüler macht vor der ersten Stunde an einer Schule einen Corona-Schnelltest.
Foto: Sebastian Gollnow

Die Schülerinnen und Schüler sowie die Mitarbeiter müssen sich nach Angaben des Kultusministeriums zweimal in der Woche testen. Um die Tests durchführen zu können, stelle die Landesregierung etwa 300.000 Euro zur Verfügung. »Sollte aufgrund der fachlichen Bewertung auf eine Testung in den Einrichtungen verzichtet werden können, werden die Schulen darüber informiert«, teilte das Ministerium mit.

Das Land Baden-Württemberg hatte vor wenigen Wochen beschlossen, die Testpflicht ursprünglich für alle Schülerinnen und Schüler mit Beginn der Osterferien aufzuheben - für besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler entfällt die Testpflicht nun aber doch nicht.

Pressemitteilung des Kultusministeriums

© dpa-infocom, dpa:220413-99-906350/2