Die Schülerinnen und Schüler sowie die Mitarbeiter müssen sich nach Angaben des Kultusministeriums zweimal in der Woche testen. Um die Tests durchführen zu können, stelle die Landesregierung etwa 300.000 Euro zur Verfügung. »Sollte aufgrund der fachlichen Bewertung auf eine Testung in den Einrichtungen verzichtet werden können, werden die Schulen darüber informiert«, teilte das Ministerium mit.
Das Land Baden-Württemberg hatte vor wenigen Wochen beschlossen, die Testpflicht ursprünglich für alle Schülerinnen und Schüler mit Beginn der Osterferien aufzuheben - für besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler entfällt die Testpflicht nun aber doch nicht.
Pressemitteilung des Kultusministeriums
© dpa-infocom, dpa:220413-99-906350/2