Die Staatsanwaltschaft hatte zum Prozessauftakt dem 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen unter anderem die Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung und versuchten unerlaubten Erwerb einer Kriegswaffe vorgeworfen (Az: 5 KLs 510 Js 4383/21). So soll er Bauanleitungen für Molotowcocktails und Sprengstoffgürtel verbreitet haben sowie Videos zur Wirkung von Sprengsätzen. Zudem habe der Angeklagte 500 Euro gespart, um damit ein Sturmgewehr zu kaufen.
Der 22-Jährige war beim vermeintlichen Kauf des Sturmgewehrs festgenommen worden - eingefädelt von verdeckten Ermittlern des Landeskriminalamts Baden-Württemberg. Der Mann, der zuletzt in Frankreich gelebt haben soll, war im Juni vergangenen Jahres zum Bahnhof in Kehl (Ortenaukreis) gekommen, um sich mit Waffenverkäufern zu treffen. Diese - in Wahrheit verdeckte Ermittler - führten ihn zu einem Auto mit dem Gewehr. Spezialkräfte der Polizei nahmen den Mann fest.
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