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Terrorhelfer nach Politiker-Attentat in Haft

Die tödliche Kugel traf den Außenminister Sri Lankas nach dem Frühsport im Pool. Abgefeuert aus einer Fensterluke des Nachbarhauses, sagen die Ermittler. Weil er den entscheidenden Tipp für den Schützen gab, kommt ein Tamile nun ins Gefängnis.

Oberlandesgericht Stuttgart
An dem Gebäude des Oberlandesgerichts (OLG Stuttgart) hängt unter dem Schriftzug das Wappen Baden-Württembergs. Foto: Sebastian Gollnow
An dem Gebäude des Oberlandesgerichts (OLG Stuttgart) hängt unter dem Schriftzug das Wappen Baden-Württembergs.
Foto: Sebastian Gollnow

Stuttgart (dpa) - Nach dem Anschlag auf den damaligen Außenminister Sri Lankas ist ein mutmaßlicher Terrorhelfer aus dem südasiatischen Inselstaat in Stuttgart zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann soll vor dem Attentat im Jahr 2005 den Todesschützen einen entscheidenden Hinweis gegeben haben, wie ihm der Staatsschutzsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts am Montag vorwarf. Mehr als 15 Jahre lang sei der Tamile zudem Mitglied der Rebellengruppe Befreiungstiger von Tamil Eelam (LTTE) in dem Urlaubsparadies gewesen. Die OLG-Kammer warf ihm unter anderem Beihilfe zu Mord vor.

Sri Lankas Außenminister Lakshman Kadirgamar war von einem Scharfschützen erschossen worden, als er auf seinem Privatgrundstück in Colombo aus dem Swimmingpool stieg. Der in Stuttgart angeklagte Mann soll den Politiker und LTTE-Kritiker mehr als ein Jahr lang ausspioniert und unter anderem von einem leerstehenden Nachbarhaus aus beobachtet haben. Der tödliche Schuss wurde von dort aus abgegeben. Der angeklagte Tamile lebt seit 2012 in Deutschland.

Die Kammer warf dem etwa 40-Jährigen vor, einen »wesentlichen Förderungsbeitrag zum Mordanschlag« geleistet zu haben. Während seines Asylverfahrens im Jahr 2012 hatte er detailliert beschrieben, wie er damals vorgegangen war. »Ich habe ihn nicht selbst erschossen«, hatte er damals gesagt. »Aber aufgrund der Informationen, die ich gegeben habe, konnte er getötet werden.« Im Prozess verwies er dagegen auf Übersetzungsfehler und Missverständnisse. Die Kammer folgte seinen Argumenten nicht. »Das sind eindeutig unmissverständliche Aussagen«, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Rebellengruppe LTTE kämpfte 26 Jahre lang für einen unabhängigen tamilischen Staat im Norden Sri Lankas. Die wird von der Bundesanwaltschaft als Terrororganisation eingestuft. 2009 besiegte die Armee die Aufständischen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Innerhalb von einer Woche können Verteidigung oder Bundesanwaltschaft Revision einlegen.

PM der Bundesanwaltschaft zur Anklageerhebung