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Telenotärzte sollen Patientenversorgung verbessern

Nicht immer ist auch ein Notarzt bei einem Rettungseinsatz im Einsatz. Die Lage des Patienten muss schon sehr ernst sein, dass ein Notarzt ausrückt. Falls ein Notarzt doch schnell gebraucht wird, hilft künftig die Technik.

Krankenwagen
Ein Krankenwagen fährt mit Blaulicht auf einer Straße. Foto: Hendrik Schmidt
Ein Krankenwagen fährt mit Blaulicht auf einer Straße.
Foto: Hendrik Schmidt

In Baden-Württemberg sollen sogenannte Telenotärzte bei Rettungseinsätzen per Video zugeschaltet werden können, bis der richtige Notarzt kommt. Das sieht der neue Rettungsdienstplan vor. »Der Entwurf befindet sich aktuell in der Endabstimmung zwischen dem Innenministerium und den Kosten- und Leistungsträgern im Rettungsdienst«, teilte eine Ministeriumssprecherin mit. Darin sei erstmals ein telenotärztliches System vorgesehen. Telenotärzte gibt es bereits in anderen Bundesländern wie etwa Bayern oder Nordrhein-Westfalen.

In Bayern kann der Rettungsdienst mit Einverständnis des Patienten, bevor der »echte« Notarzt eintrifft, Fotos, Videos und medizinische Werte wie ein EKG an Telenotärzte etwa in den Leitstellen übertragen. Diese können dann Anweisungen für die Behandlung der Patienten geben und Medikamente anordnen. »Hierzu finden derzeit noch die notwendigen Abstimmungsprozesse auch hinsichtlich des Datenschutzkonzeptes statt«, erklärte Ministeriumssprecherin Yvonne Kremer am Montag. Die Funktion des Telenotarztes entspricht ihren Angaben nach der des Notarztes vor Ort. Es handele sich dabei um speziell qualifizierte Telenotärzte.

Beim Einsatz eines Rettungswagens ist in der Regel kein Notarzt mit an Bord. Die Besatzung besteht aus einem Notfallsanitäter und einem Fahrer, der über die Qualifikation als Rettungssanitäter verfügt. Sollte vor Ort dann doch noch ein Notarzt benötigt werden, wird dieser verständigt und er rückt aus. Darüber entscheidet die Leitstelle. Doch wertvolle Minuten können verstreichen. Bei der Rettung des Patienten sollen Telenotärzte nun diese Lücke füllen.

Dafür werden die Rettungswagen speziell ausgerüstet. Sie sollen mit Audio- und Videosystemen nachgerüstet werden, ebenso soll die Übertragungsmöglichkeit von Daten aus Medizingeräten eingerichtet werden. »Somit können Ton- und Bilddaten gemeinsam mit Gerätedaten und Vitalparametern an den Arbeitsplatz der Telenotärzte übertragen werden. Diese erhalten dadurch ein umfassendes Lagebild«, sagte Kremer. Welche Technik genau zur Übertragung angewandt werden soll, sei noch Teil der Ausschreibung. Videotelefonie sei angedacht.

Die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (agswn) begrüßte die Pläne grundsätzlich. Allerdings soll es dafür erstmal nur zwei Pilotstandorte in Freiburg und Ludwigsburg geben. Von der Möglichkeit einer flächendeckenden Versorgung mit Telenotärzten sei man weit entfernt.

Im neuen Rettungsdienstplan ist außerdem geplant, die sogenannte Hilfsfrist von derzeit 15 auf 12 Minuten zu verkürzen. Eine gesonderte Hilfsfrist für Notärzte soll es dann nicht mehr geben. Unter Hilfsfrist versteht man die Zeit, die ab Eingang des Notrufes bis zum Eintreffen des Rettungsmittels am Notfallort maximal verstreichen darf. Bisher ist vorgeschrieben, dass Retter in 95 Prozent der Notfalleinsätze in spätestens 15 Minuten beim Patienten sein müssen. Diese Vorgaben waren aber im vergangenen Jahr fast immer gerissen worden.

Infos zum SQR-BW

Link zum Qualitätsbericht 2020 des SQR-BW

Link zum Projekt Evralog-BW

Link zur Pressemitteilung des Forschungsprojektes Evralog-BW

Infos des Innenministeriums zum Rettungsdienst in Baden-Württemberg

Infos des Innenministeriums zur Verkürzung der Hilfsfrist

© dpa-infocom, dpa:220704-99-898417/3