Mit Abstand am häufigsten - in 796 Fällen - kam die Überwachung in Verfahren zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zum Einsatz. Zur Überführung von Betrügern und Computerbetrügern zapften die Ermittler 252 Telefon- Mobilfunk- oder Internetanschlüsse an, zur Aufklärung von Bandendiebstahl 231.
Bundesweit sank die Zahl der Ermittlungsverfahren, in denen Gerichte Telekommunikationsüberwachungen anordneten, um 9,3 Prozent auf 5104.