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Teil-Niederlage in Karlsruhe: Familien fordern Debatte

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) fordern nach der Teil-Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht eine politische Diskussion über familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge. »Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet«, erklärte FDK-Präsident Ulrich Hoffmann am Mittwoch. Beitragsgerechtigkeit sei aber nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs zu erreichen.

Entscheidung Bundesverfassungsgericht
Unter dem abendlichen Wolkenhimmel geht eine Familie spazieren. Foto: picture alliance
Unter dem abendlichen Wolkenhimmel geht eine Familie spazieren.
Foto: picture alliance

Die Karlsruher Richterinnen und Richter hatten zwar entschieden, dass die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung die konkrete Zahl der Kinder berücksichtigen müssen und daher bis Ende Juli 2023 anzupassen sind. Dass bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung nicht zwischen Eltern und Kinderlosen unterschieden wird, sei hingegen rechtens. Mehrere Eltern hatten Verfassungsbeschwerden gegen die geltende Praxis eingereicht, unterstützt vom FDK in der Erzdiözese Freiburg.

»So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige«, erklärte Hoffmann. »So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen.« Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung sei weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände, sagte er.

Die Familienverbände sind der Mitteilung zufolge der Auffassung, »die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen«.

Infos zur Pflegeversicherung

Stellungnahme von Anwalt Borchert

Stellungnahme von Prof. Kingreen

Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001

Mitteilung zum Urteil des Bundessozialgerichts von 2017

Infos vom Familienbund Freiburg zu den Verfahren

Infos über gesetzliche Krankenversicherung

Infos über Rentenversicherung

Mitteilung des Verfassungsgerichts

Beschluss des Verfassungsgerichts

Mitteilung der Familienverbände

© dpa-infocom, dpa:220525-99-426101/3